Störfaktoren

Störfaktoren

Erhalten Sie Ihre Selbstbestimmtheit! Mit Vollendung des 18. Lebensjahres wurden Sie volljährig vor dem Gesetz. Bis zu diesem Zeitpunkt entscheiden Eltern als gesetzliche Vertreter für Minderjährige.

Gem. §§ 164 ff. BGB sowie §§ 662 ff. BGB dürfen nur dann andere Personen gültige Rechtsgeschäfte für Sie durchführen, wenn dafür eine gültige Vollmacht vorgelegt werden kann. Ehepartner, Verwandte und Familienangehörige sind nicht zur automatischen Vertretung berechtigt!

Den meisten Menschen ist diese Situation nicht bewusst, weil sie sich damit noch nie beschäftigt haben. Deshalb haben rund 90 Prozent der Menschen auch (noch) keine Vollmachten. Im Betreuungsfall sind Sie damit fremdbestimmt und können auch in Wunschsituationen wie z. B. längerem Urlaub, langer Kur, Arbeiten im Ausland usw. nicht einfach vertreten werden.

Meistens sind Behinderungen, physische und psychische Krankheiten und Unfälle ursächlich dafür, dass man sich selbst nicht rechtsverbindlich mitteilen kann. Krankheiten und Unfälle können übrigens jeden zu jeder Zeit treffen, deshalb ist es sinnvoll, sich auch frühzeitig (kurz vor dem 18. Geburtstag) damit zu beschäftigen und entsprechende Regelungen zu vereinbaren. Diese können und sollten bspw. auch Vorgaben zu medizinisch gewünschten Behandlungen beinhalten, die sog. "Patientenverfügung".

Kann ein Volljähriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen einen Betreuer. (BGB, § 1896 Abs. 1, Satz 1 BGB). Und auch wenn der Wunschpartner als Betreuer bestellt wird, sind vielen Menschen die Pflichten eines bestellten Betreuers nicht bekannt. So geraten sie in die „Betreuungsfalle“: Vermögen und Konten werden getrennt und der Betreuer muss dem Gericht gegenüber Rechenschaft ablegen, Anträge für Ausgaben stellen und viele Entscheidungen zu Gesundheit und wichtigen Angelegenheiten mit dem Gericht abstimmen. Sie können nicht selbstbestimmt handeln.

Die Lösung: Gesamtvollmacht mit Patientenverfügung

Lassen Sie eine rechtskonforme Gesamtvollmacht, ggf. mit Unternehmervollmacht, fertigen. Ich informiere Sie darüber, welche Wünsche und Vorstellungen Sie in Ihre Vollmachten einfließen lassen können. Die rechtliche Gestaltung und Erstellung der Vollmachten, die inhaltliche Überprüfung sowie die rechtliche Beurteilung und Bewertung Ihrer Angaben übernehmen kooperierende Rechtsanwälte nach den von Ihnen festgelegten Inhalten. Diese bestätigen Ihnen das persönliche Mandatsverhältnis schriftlich und haften für den Inhalt ihrer Dokumente. Das Ergebnis sind von Rechtsanwälten erstellte und geprüfte, verbindliche Vollmachten nach Ihren persönlichen Vorstellungen.

Nach der Erstellung sorgen Sie mindestens für sichere Hinterlegung, schnelle Verfügbarkeit und stets aktuelle, sich ändernden Lebensumständen angepasste Dokumente. Ihre Vollmachten sollen auch in späteren Jahren im Fall der Fälle rechtskonform wirksam sein. Laut Bundesjustizministerium sollte Ihre Patientenverfügung bspw. alle 12 Monate überprüft werden, um die reibungslose Anerkennung sicher zu stellen. Sie können dazu über mich einen entsprechenden Service nutzen, der das alles automatisch für Sie erledigt.

 

           SPRECHEN SIE MICH AN           

Ruhestands-Momente
Aktiver Ruhestand
Passiver Ruhestand
Wohnsituation klären
Vermögenssituation klären
der un-Ruhestandsplaner
Schriftgröße ändern
close slider

Um die Schriftgröße zu verändern, verwenden Sie zum Zoomen bitte folgende Tasten bzw. Tastenkombinationen:

Schrift vergrößern:

Schrift verkleinern:

Falls Ihre Maus ein Scrollrad hat:

Alternativ können Sie mit gedrückter Funktionstaste STRG oder ⌘ das Scrollrad Ihrer Maus bewegen, um den Zoom einzustellen.